Grundlage für die Berechnung des Honorars für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen, sofern nichts anderes vereinbart, ist das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz ( JVEG).

Übersetzungen

Einfache Briefe
Geschäftsbriefe, Gesetzestexte, etc.
Urkunden mit Beglaubigung, eine Seite ab
zwei Seiten ab
Web-Seiten

 

EUR 1,80/Zeile
EUR 2,05/Zeile
EUR 35/Urkunde
EUR 55/Urkunde
nach Vereinbarung

Bei „Eilt“-Aufträgen erfolgt die Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden (gerechnet ab Dokumentenzugang), wobei ein Zuschlag von 50% berechnet wird. Selbstverständlich kann die gesamte Auftragsabwicklung per Email erfolgen.

Dolmetschen

Das Honorar richtet sich nach Fachgebiet, Sprachrichtung und Art des Dolmetschens und liegt bei ab 70 EUR pro Stunde (zuzüglich Spesen). Bei Bedarf kann auch eine Tagespauschale vereinbart werden.

Unterricht 

Thailändisch Deutsch für Thailänder(innen)

 

nach Vereinbarung

Fahrtkosten

Weggeld

 

EUR 0,42/km

Alle Preise sind zzgl. 19% MwSt. 

Diese Preisliste hat Gültigkeit ab 01.01.2024